Kosten

Gerne orientieren wir Sie im konkreten Fall über die zu erwartenden Gebühren und Honorare. Stets sind uns die Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, etc.) und die Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Im Allgemeinen gilt für Gebühren und Honorare im Notariat bzw. in der Advokatur das Untenstehende.

Im Bereich Notariat sind wir an die Verordnung über die Notariatsgebühren gebunden. Für die übrigen nebenberuflichen Tätigkeiten ist ein Honorar geschuldet, welches sich nach dem Stundenaufwand berechnet.

Für beratende Tätigkeit richtet sich das Honorar nach dem Stundenaufwand. Ohne anderslautende Vereinbarung verrechnen wir ein Honorar von CHF 250.00 pro Stunde.

Bei gerichtlichen Tätigkeiten richtet sich das Honorar nach der Parteikostenverordnung. Überdies sind die Vorschriften über die unentgeltliche Rechtspflege zu beachten, welche von Ihnen allenfalls beantragt werden kann.