Ein Inventar ist eine Aufstellung des Vermögens einer verstorbenen Person, das im Rahmen des Nachlassverfahrens erstellt wird. Ein Inventar umfasst alle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere und Schmuck, sowie alle Schulden und Verbindlichkeiten.
Ein Erbenschein ist eine amtliche Bescheinigung, die besagt, wer Erbe einer verstorbenen Person ist. Ein Erbenschein wird im Rahmen des Nachlassverfahrens ausgestellt und kann bei Banken, Notaren und anderen Institutionen benötigt werden, um das Vermögen der verstorbenen Person zu verwalten oder zu übertragen.
Eine Erbteilung ist der Prozess, bei dem das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben aufgeteilt wird. Dies kann entweder aufgrund eines Testaments oder eines gesetzlichen Erbscheins erfolgen. Eine Erbteilung kann von einem Notar durchgeführt werden, der dafür sorgt, dass das Vermögen fair und gerecht aufgeteilt wird und dass alle notwendigen Dokumente korrekt ausgefüllt und unterschrieben werden.